Nachrichten, parkrun ABC - 22nd November 2021

Scannen von mobilen Geräten

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Seit der Einführung des personenbezogenen Barcode-Systems im Jahr 2009 wurden über 60 Millionen Teilnahmen an parkruns auf der ganzen Welt erfasst.

 

In dieser Zeit haben wir darauf bestanden, dass alle Teilnehmenden einen ausgedruckten Barcode (entweder in Form eines Papierausdrucks oder eines offiziellen Armbands, einer Karte oder eines Anhängers) vorweisen müssen, um eine Zeit zu erfassen.

 

Dies war entscheidend für den effizienten Scanvorgang am Ende jedes parkruns und erhöht die Wahrscheinlichkeit, dass die Teilnehmenden leicht zugängliche Notfallkontaktdaten (ICE) mit sich führen.

 

Mit dem technischen Fortschritt der letzten Jahre haben wir allerdings festgestellt, dass immer mehr parkrunner*innen diese Regel entweder nicht verstehen oder in Frage stellen und unseren Standortteams digitale Kopien ihrer persönlichen Barcodes vorlegen.

 

Gleichzeitig haben wir die Helfenden gebeten, sich an den Grundsatz “kein ausgedruckter Barcode, kein Ergebnis” zu halten.

 

Da uns die Betreuung unserer Helfenden und die Minimierung möglicher Konfliktfelder sehr am Herzen liegt, haben wir darüber nachgedacht, ob wir in diesem Fall unsere Abläufe aktualisieren müssen.

 

Da die Virtual Volunteer-App erfolgreich Barcodes auf einem Handybildschirm liest und die Warte-/Scanzeit drastisch reduziert hat, sind wir uns darüber im Klaren, dass es für Helfende immer schwieriger wird, das Scannen digitaler Barcodes zu verweigern, und dass dies in einigen Fällen zu unnötiger Frustration und Feindseligkeit ihnen gegenüber geführt hat.

 

Deshalb sind wir der Meinung, dass die beste und vernünftigste Maßnahme für uns darin besteht, das Scannen persönlicher Barcodes von mobilen Geräten zu ermöglichen (wenn eine Person nicht in der Lage ist, einen gedruckten Barcode vorzulegen).

 

Wir werden die parkrunner*innen auch weiterhin bitten, einen scanbaren Barcode mitzubringen, um eine Zeit zu erfassen, und ihn idealerweise während der Teilnahme bei sich zu tragen, damit ihre ICE-Daten bei Bedarf leicht zugänglich sind.

 

Ab Samstag, dem 27. November, sollte jedoch auch eine digitale Version akzeptiert werden, wenn eine Person diese vorlegt.

 

Wir haben diese Woche alle Standortteams angeschrieben und unsere veröffentlichten Richtlinien aktualisiert, um diese Änderung in unseren Abläufen zu berücksichtigen.

 

Wir danken Euch wie immer für Eure anhaltende Unterstützung.

 

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